Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemein
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Für den Geschäftsverkehr mit der Altec Electronic AG gelten ausschliesslich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. diese sind auch ohne besondere Bezugnahme für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr mit der Altec Electronic AG verbindlich. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Form. Abweichende allgemeine Bedingungen des Vertragspartners von Altec Electronic AG sind rechtsunwirksam, auch wenn sie
unwidersprochen bleiben.
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2. Angebot und Preise
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2.1 Alle Angebote sind freibleibend. Die Altec Electronic AG behält sich auch nach ihrer Auftragsbestätigung den entschädigungslosen Rücktritt vor, sofern sie die Ware bei ihrem Lieferanten nicht oder verspätet erhältlich machen kann.
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2.2 Grundlage für die vereinbarten Preise bilden die zur Zeit der Auftragsbestägigung bekannten Gestehungskosten der Altec Electronic AG. Bei nachträglicher Erhöhung der Gestehungskosten, insbesondere bei Preiserhöhungen seitens von Lieferanten, erfolgt eine verhältnismässige Preisanpassung.
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3. Lieferung
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3.1 Die Angaben der Altec Electronic AG über Gewicht und Mass der Ware und Verpackung sind unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig; in solchen Fällen hat der Käufer jede Teillieferung in Übereinstimmung mit den Zahlungsbedingungen der Altec Electronic AG zu bezahlen.
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3.2 Annahme der Ausführung von Bestellungen können von Sicherstellung, Vorauszahlung oder Nachnahmelieferung abhängig gemacht werden. Die daraus erwachsenen Spesen der Zins- /Wechselkurse gehen zu Lasten des Käufers.
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3.3 Bei Überschreitung der Lieferzeiten übernimmt die Altec Electronic AG keine Haftung. Ablieferungsverzögerungen berechtigen den Käufer nur zum Vertragsrücktritt, wenn frühestens 4 Wochen nach Ablauf des Liefertermins eine angemessene Nachfrist angesetzt worden ist.
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4. Zahlungsbedingungen
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4.1 Unter Vorbehalt von Ziffer 3.2 sind die Rechnungen zuzüglich Mehrwertsteuer innert 30 Tagen ohne Abzüge zahlbar. Bei Zahlung mit Wechsel ist die Altec Electronic AG berechtigt, die banküblichen Diskontospesen zu verlangen. Wechsel und Check gelten erst mit deren Einlösung als Zahlung.
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4.2 Das Verrechnungsrecht des Käufers wird ausdrücklich wegbedungen. Die Fälligkeit des Kaufpreises wird durch geltend gemachte Mängel nicht beeinflusst.
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5. Zeichnungen und Unterlagen
An allen Zeichnungen, Entwürfen, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen der Altec Electronic AG behält sich diese das alleinige Eigentum und Urheberrecht vor. Solche Belege gelten dem Käufer und seinen Mitarbeitern als persönlich anvertraut. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung der Altec Electronic AG weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert werden. Sie sind der Altec Electronic AG auf erstes Verlangen zurückzugeben.
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6. Gewährleistung und Haftung für Mängel
Ab Versand der Ware leistet die Altec Electronic AG während 6 Monaten Gewähr, indem bei Mängeln (nach Wahl der Altec Electronic AG) anspruch auf Lieferung fehlerfreier Ware oder kostenloser Instandstellung besteht. Jede weitere Gewähr, insbesondere für direkten und indirekten Schaden, wird ausgeschlossen. Die Gewähr fällt dahin, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder der Käufer bzw. Dritte Veränderungen oder Reparaturen an der gelieferten Ware vorgenommen haben.
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7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
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7.1 Als Erfüllungsort gilt CH-8954 Geroldswil. Für allfällige Streitigkeiten ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) vom 11.4.1980 ist ausgeschlossen.
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7.2 Gerichtsstand ist Zürich
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Version 1.0
01.12.2022